Pflanzen, die mit Hilfe der neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, müssen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nach Gentechnikrecht zugelassen werden. Dabei muss auch das vom jeweiligen Produkt ausgehende Risiko bewertet werden. Mitarbeiter des österreichischen Umweltbundesamtes und des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) haben dafür einen Rahmen vorgeschlagen, innerhalb dessen jedes Produkt fall-spezifisch bewertet werden sollte.
In einem Artikel über ihr Forschungsprojekt beschreiben die Wissenschaftler die Vielzahl an Verfahren, die unter den Begriff „Neue Gentechnik“ fallen sowie deren schnelle Entwicklung. Betrachtet werden auch die unterschiedlichen Anwendungen: Herbizidresistenzen, Resistenzen gegen Krankheiten, Toleranz gegen äußere Bedingungen wie Dürre sowie eine geänderte Zusammensetzung von Inhaltsstoffen. Angesichts der Vielzahl von Verfahren und Eigenschaften sprechen sie sich für eine fall-spezifische Risikobewertung der jeweiligen Produkte aus und skizzieren dafür einen Rahmen.
Dabei gehen sie vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus, wonach Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, nach dem Gentechnikrecht zugelassen werden müssen. Deutlich sprechen sich die Wissenschaftler gegen Überlegungen aus, solche Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen. Andere EU-Vorschriften wie die Novel Food Verordnung würden keinen hinreichenden Rahmen für eine angemessene Risikobewertung bieten. Innerhalb des Gentechnikrechts sollten bei einer fall-spezifischen Bewertung die Art der eingeführten Eigenschaft und die Folgen der durchgeführten Modifikation berücksichtigt werden, aber auch vorhandene Erfahrungen mit vergleichbaren Produkten und relevante Schutzziele. Bei jeder Risikobewertung ist nach Ansicht der Autoren eine gezielte Suche auf der molekularen Ebene nach unbeabsichtigten Änderungen notwendig. Die Suche müsse auch ausschließen, dass das Produkt transgene, also artfremde, Erbgutbruchstücke enthalte. Dazu müsse der bestehende Leitfaden der EFSA für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen entsprechend überarbeitet werden.