Alle Beiträge von Leo Frühschütz

Großbritannien: Regierung will das Gentechnikrecht deregulieren – aber nicht sofort

Im britischen Oberhaus ist ein Versuch, das britische Gentechnikrecht zu schleifen und neue gentechnische Verfahren ohne Zulassung zu erlauben, vorerst gescheitert. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Kampagne britischer Gentechnikkritiker. Sie warnen davor, dass trotz des Erfolgs die Debatte noch lange nicht vom Tisch ist.

Die britische Politik war immer schon besonders gentechnikfreundlich. Nun eröffnet der Brexit die Möglichkeit, das britische Gentechnikrecht unabhängig von der EU neu zu gestalten. Dazu brachte im Mai brachte eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern und Mitgliedern des Oberhauses einen Änderungsantrag zum Landwirtschaftsgesetz ein, dass das britische Parlament seit zwei Jahren diskutiert. Dieser Zusatz sollte den Umweltminister ermächtigen, die Definition von gentechnisch veränderten Organismen zu ändern. Dadurch könnte die Regierung das Gentechnikrecht am Parlament vorbei deregulieren und zahlreiche neue gentechnische Verfahren und deren Erzeugnisse ohne Risikoüberprüfung zulassen.

Die gentechnikkritischen Organisationen Beyond GM, GM Freeze and GM Watch alarmierten die Öffentlichkeit und riefen zu Protestmails auf. Sie kritisierten, dass mit der Änderung unsichere Organismen „in die Umwelt freigesetzt und in unsere Lebensmittel aufgenommen werden können, ohne dass Risikobewertungen, Monitoring, Rückverfolgbarkeit oder Verbraucheretikettierung gesichert seien.“ Zudem würde die Ermächtigung für den Umweltminister „Macht vom Parlament auf die Regierung verlagern und die demokratische Rechenschaftspflicht in einer heiklen und heiß diskutierten Frage verringern.“ Die drei Organisationen erinnerten daran, dass gerade die konservative Wählerschaft sich in Umfragen gegen Gentechnik in der Landwirtschaft ausspreche. Zudem könnte eine Deregulierung die Ausfuhr britischer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in die EU erschweren.

Die Kampagne war so erfolgreich, dass der eingebrachte Änderungsantrag nach einer zweistündigen Debatte im zuständigen Ausschuss des Oberhauses zurückgezogen wurde. In einer Analyse schreibt Beyond GMO, dass sowohl das Oberhaus als auch die Regierung weiterhin für eine Deregulierung seien. Verfangen habe vor allem das Argument, dass das Landwirtschaftsgesetz der falsche Platz und der Änderungsantrag das falsche Vorgehen für eine Deregulierung sei. Der Antrag sei nur zurückgezogen worden, weil parallel dazu die Regierung „erneut betont hatte, die breite Anwendung des Genome Editing in der britischen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie voranzutreiben, zu fördern und zu erleichtern“, schreibt Beyond GMO. Offensichtlich sei auch, dass die Regierung dabei keine übertriebene Eile habe, sondern die Öffentlichkeit auf ihre Seite ziehen wolle. Deshalb habe Lord Gardiner, parlamentarischer Staatssekretär des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums, auch angekündigt, dass es im Herbst eine öffentliche Konsultation geben werde, ohne aber Einzelheiten über Form oder Umfang zu nennen. Beyond GMO befürchtet, dass eine solche Konsultation im üblichen Rahmen lediglich zum Schlagabtausch bekannter Standpunkte führen würde ohne tiefer zu gehen. Als Beispiel dafür, dass auch eine andere Art des Austausches möglich sei, verwies die Organisation auf ihr eigenes Format ‚A Bigger Conversation’, in dem seit drei Jahren Befürworter und Gegner gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft miteinander diskutieren. Notwendig sei der Austausch, weil das Thema Deregulierung weiter auf der Agenda stehe und in den nächsten Jahren verstärkt debattiert werde – wenn nicht im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes, dann eben „im Zusammenhang mit den Strategien Großbritanniens in den Bereichen Handel, Bioökonomie und Industrie“.

 

Studien enttarnen versteckte Lobbyorganisation

Zwei kürzlich erschienene Arbeiten aus den USA beleuchten eine der effektivsten Lobbyorganisationen der Ernährungsindustrie und der Gentechnikkonzerne: das International Life Sciences Institute (ILSI). Es ist auch in Europa tätig und präsentiert sich gerne als gemeinnützige Organisation, die sich für die öffentliche Gesundheit engagiert.

Politikwissenschaftler aus Cambridge und Mailand hatten Akten ausgewertet, die von der Organisation U.S. Right to Know bereitgestellt worden waren. Diese hatte 2015 bis 2018 fünf Anfragen nach dem Freedom of Information Act gestellt und 15.000 Seiten Akten erhalten, die den Austausch von ILSI mit vier Universitäten dokumentierten: Texas A&M, University of Illinois, University of Colorado and North Carolina State University.

Die Wissenschaftler entdeckten in den ausgewerteten E-Mails ein Aktivitätsmuster. ILSI versuche „die Glaubwürdigkeit von Wissenschaftlern und Akademikern auszunutzen, um die Positionen der Industrie zu stärken und von der Industrie erarbeitete Inhalte in Sitzungen, Zeitschriften und anderen Aktivitäten unterzubringen“. Beispielhaft beschreibt die Studie, wie ein Professor aus Illinois und ein hochrangiger Monsanto-Manager sich darüber verständigten, dass die Industriemitarbeiter zwar Inhalte für Studien liefern und diese gegenlesen können, aber nicht als Co-Autoren aufgeführt werden sollten. Denn das würde die Glaubwürdigkeit der Publikationen gefährden. Allein 2012 spendete Monsanto laut der Studie 500.000 US-Dollar an ILSI. Ein Jahr später standen auch Bayer, BASF und Syngenta mit jeweils über 100.000 US-Dollar auf der Unterstützerliste.

Die Wissenschaftler kamen auch zu dem Ergebnis, ILSI habe aktiv versucht, unerwünschte Positionen an den Rand zu drängen. Sie schlossen daraus, dass diese „unzulässige Einflussnahme der Industrie durch Dritte wie ILSI“ ein verbessertes Management von Interessenkonflikten durch die Forscher erfordere. Sie verlangten, ILSI als privatwirtschaftliche Einrichtung und nicht als unabhängige, wissenschaftliche Non-Profit-Organisation einzuordnen.

Diese Forderung erheben europäische Lobby-Beobachter wie Corporate Europe Observatory (CEO) seit Jahren. CEO hatte bereits 2011 veröffentlicht, dass fünf der von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA berufenen Gentechnik-Experten enge Verbindungen zu ILSI hatten. Noch stärker war damals der Einfluss von ILSI in dem für Pestizidbewertung zuständigen EFSA-Gremium.

Die US-Organisation Corporate Accountability hat für einen Bericht zusammengetragen, wie ILSI die amtlichen Ernährungsempfehlungen in den USA (Dietary Guidelines for Americans) beeinflusst. Diese Empfehlungen werden alle fünf Jahre von einem vom US-Kongress eingesetztes Experten-Gremium überarbeitet. Bereits seit dem Jahr 2000 habe die Mehrheit dieser Experten enge Verbindungen zu ILSI, heißt es in dem Bericht. Aktuell hätten 15 der 20 Gremiumsmitglieder direkte Verbindungen zur Industrie oder seien von Gruppen nominiert worden, die von der Industrie unterstützt werden. Der Bericht stellt diese Mitglieder vor und beschreibt, welche Rolle sie bei der laufenden Überarbeitung der Empfehlungen für die Jahre 2020-2025 spielen. Auch die Rolle, die ILSI bei der Erarbeitung von Ernährungsempfehlungen in Südamerika und Indien spielt, wird beleuchtet.

ILSI wurde 1978 von einem früheren Vizepräsidenten von Coca-Cola gegründet. Mehrfach leiteten hochrangige Mitarbeiter des Konzerns die Organisation. Die Gelder kamen sowohl von Lebensmittel- als auch von Gentechnikkonzernen, deren Interessen das ILSI ebenfalls offensiv vertritt. Anfang des Jahres beendete Nestlé stillschweigend seine Mitgliedschaft bei ILSI. Auch Süßigkeitenhersteller Mars hat die Organisation verlassen.

EuGH-Urteil: Zwei Jahre nichts passiert

Zahlreiche Organisationen haben Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgeworfen, die vor zwei Jahren getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht umgesetzt zu haben. Derweil machte die Ministerin einmal mehr deutlich, dass sie lieber das EU-Gentechnikrecht ändern möchte, um das Urteil des EuGH auszuhebeln.

Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Dachverbandes BÖLW sagte: „Durch ihr Nichtstun gefährdet Julia Klöckner Wirtschaft und Bürger. Genmanipulierte Pflanzen könnten Europas Landwirtinnen, Lebensmittelhersteller oder Kundinnen einfach untergejubelt werden.“ Dass diese Gefahr real ist, machte Pia Voelker vom Gen-ethischen Netzwerk deutlich. In den USA werde der genomeditierte herbizidresistente Raps Falco des US-Unternehmens Cibus „seit 2015 dereguliert angebaut und könnte unbemerkt den Weg in europäische Versorgungsketten finden“, sagte Voelker.

Aus Sicht der gentechnikkritischen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist die EuGH-Entscheidung nach wie vor ein Meilenstein. „Denn nur so gelten auch für mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellte Organismen Vorgaben zur Risikoprüfung, Kennzeichnung, Zulassung und Transparenz“, erläuterte Daniela Wannemacher, Gentechnik-Expertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Gericht habe klar gemacht, „dass Organismen, die mit der Genschere CRIPR/Cas verändert wurden, eine potenzielle Gefahr für Umwelt und Verbraucher*innen darstellen, solange diese nicht risikogeprüft und zugelassen werden“, ergänzte die Aurelia-Stiftung.

Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) verwies deren Gentechnik-Expertin Annemarie Volling darauf, dass in Europa bis auf einige Regionen in Spanien keine Gentechnik-Pflanzen angebaut würden. „Das ist ein großer wirtschaftlicher Vorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern, weil sie das anbauen und vermarkten können, was Verbraucher*innen mehrheitlich wollen – und was der europäische, asiatische und zunehmend auch der US-Markt verlangt: gentechnikfreie Ware!“, argumentierte Volling.

Auch der Verband Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG) betonte die wirtschaftliche Bedeutung des Ohne-Gentechnik-Sektors, sieht in aber in Gefahr: „Zwei Jahre nach dem EuGH-Richterspruch brauchen wir vor allem endlich zuverlässige Nachweisverfahren für neue Gentechnik-Verfahren und deren konsequente Anwendung“, sagte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.

23 Verbände der Agrar- und Lebensmittelindustrie hingegen forderten in einer gemeinsamen Erklärung die „Rechtsgrundlage für die Anwendung neuer Züchtungstechniken“ anzupassen. Sie begründeten die damit gemeinte Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren vor allem mit deren Potential, „Ernteausfälle infolge des Klimawandels zu minimieren, indem sie Nutzpflanzen schneller widerstandsfähig gegen Wetterextreme und Schädlinge machen“. Außerdem müssten „die Bestimmungen zu agrarischen Rohstoffen verschiedener Weltregionen miteinander kompatibel sein, damit die internationalen Handelsströme weiterhin funktionieren und die Versorgungsmärkte sowie Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.“

Bei der Umsetzung ihrer Pläne können Agrar- und Lebensmittelindustrie auf Ministerin Klöckner zählen. Diese erklärte in einem Beitrag für den Tagesspiegel, sie wolle „mehr Gentechnik wagen“ und begründetet dies damit, dass dadurch Züchtungsprozesse massiv beschleunigt werden könnten.

Seit Jahren werde behauptet, mit Hilfe von neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas ließen sich Pflanzen entwickeln, die mit Trockenheit zurechtkämen oder mit neuen Resistenzen gegen Krankheiten und Schädlinge ausgestattet seien, entgegnete Eva Gelinsky von der IG Saatgut. „Ob trockentolerante Crispr-Pflanzen jemals Marktreife erlangen und sich auch im Anbau bewähren werden, ist fraglich“, sagte Gelinsky. „Denn die gewünschten Eigenschaften beruhen in vielen Fällen nicht auf einzelnen DNA-Abschnitten, sondern gehen aus einem komplexen Zusammenspiel vieler Gene, der Umwelt der Pflanzen und unterschiedlicher Steuerungsmechanismen hervor.“ Bisher seien konventionelle Züchter erfolgreicher darin, Pflanzen mit derart komplexen Eigenschaften zu erzeugen.

Berufung gescheitert: Bayer verliert Glyphosat-Prozess auch in der zweiten Instanz

Der California Court of Appeal hat im Fall Dewayne Johnson vs.Monsanto Company entschieden: Glyphosat ist krebserregend und Monsanto hat das verschwiegen. Allerdings kürzten die Richter aus formalen Gründen die Strafzahlungen. Damit hat die Bayer-Tochter Monsanto die Berufung im ersten großen Glyphosat-Musterprozess verloren.

Zwei weitere Berufungen in Musterprozessen sind noch anhängig. Alle drei Verfahren sind nicht in dem Vergleich enthalten, den der Konzern Ende Juni vorstellte. Denn Bayer hoffte darauf, dass eine nur aus Berufsrichtern zusammengesetzte Beschwerdekammer anders urteilen würde als eine aus juristischen Laien bestehende Geschworenen-Jury. Deren Schuldsprüche will der Konzern gerne loswerden – und musste nun eine herbe Niederlage hinnehmen.

Der unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Platzwart Dewayne Johnson war das erste Glyphosat-Opfer, das vor Gericht recht bekam. Zu 289 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilte eine Jury in San Fancisco im August 2018 die Bayer-Tochter Monsanto. Später reduzierte die Richterin die Strafzahlung auf 78 Millionen Dollar. In der Berufungsverhandlung verringerte das Gericht die Strafe aus formalen Gründen noch einmal auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Millionen Euro). Die Summe setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus dem Schadenersatz, der Dewayne Johnson zugesprochen wird, und einer Strafzahlung. Denn auch das Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass das Pestizid Roundup die Krebserkrankung Johnsons verursacht hat und dass Monsanto die Krebsgefahr absichtlich verschwieg.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson zahlreiche und auch belastbare Beweise dafür vorgelegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup seinen Krebs verursacht hat“, stellte das Gericht fest. Es sah auch „substanzielle Beweise dafür, dass Monsanto vorsätzlich und bewusst ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer handelte“. Aufgrund dieser Beweise hätten die Geschworenen in der ersten Instzanz zurecht „böswillige Absicht“ auf Seiten Monsantos festgestellt und damit die Strafzahlung begründet.

Bayer bezeichnete die Entscheidung wegen der gekürzten Zahlung als „Schritt in die richtige Richtung“, wiederholte, dass es sich bei Roundup um ein sicheres Produkt handele und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen. „Im Grundsatz hat das Berufungsurteil die Sachlage bestätigt: Glyphosat ist gesundheitsschädlich und für das Krebsleiden des Klägers verantwortlich“, kommentierte der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner das Urteil in der Süddeutschen Zeitung.

 

 

Nachweisverfahren für genomeditierte Pflanzen: Bund schreibt Studie aus

Vor zwei Jahren hat der Europäischen Gerichtshof entschieden, dass das EU-Gentechnikrecht auch für neue gentechnische Verfahren gilt. Seit zwei Jahren mahnen Organisationen der Zivilgesellschaft, dass es Verfahren braucht, mit denen sich Eingriffe durch diese Verfahren sicher nachweisen lassen. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine erste Studie ausgeschrieben. Sie soll zeigen, inwieweit es machbar ist, genomeditierte Pflanzen und ihre Produkte rechtssicher zu identifizieren. Ergebnisse sollen bis Ende August 2022 vorliegen.

Das Ministerium „benötigt externe Entscheidungshilfe“, schreibt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in der Ausschreibung. Es geht um die Frage, wie sich nachweisen lässt, ob das Genom einer Pflanze mit einem neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas verändert wurde. Die Behörden brauchen solche Nachweisverfahren, um kontrollieren zu können, ob entsprechend veränderte Pflanzen unbeabsichtigt und/oder widerrechtlich auf den deutschen Markt gelangen. Deshalb hat die BLE eine „Machbarkeitsstudie zu Nachweis- und Identifizierungsverfahren für genomeditierte Pflanzen und pflanzliche Produkte“ ausgeschrieben. Interessierte öffentliche Forschungseinrichtungen konnten bis 15. Juni ihre Projektskizzen einreichen. Nach Angaben der BLE wurden zwei Skizzen eingereicht, „die sich derzeit noch im Bewertungsverfahren befinden. Das Vorhaben wurde noch nicht vergeben“, schrieb die BLE.

Was die beiden interessierten Forschungseinrichtungen tun sollen, steht relativ ausführlich in der Bekanntmachung. Als erstes müssen sie sich selber ihr Forschungsmaterial besorgen: „Ausgangspunkt für das Entscheidungshilfevorhaben ist vorliegendes Referenzmaterial einer genomeditierten markt-relevanten Pflanze (als Schüttgut gehandelte Getreide oder Leguminosen) und deren Elternlinie sowie die vorherige genaue Information über die Genomeditierung. Der Zuwendungsempfänger hat diese Referenzmaterialien sowie die Information über die Genomeditierung zur Verfügung zu stellen.“

Die einzige genomeditierte und für die EU derzeit markt-relevante Pflanze ist der herbizidresistente Raps Falco des US-Unternehmens Cibus. Er wird jetzt schon in Kanada und den USA dereguliert angebaut und könnte unbemerkt in die Versorgungsketten gelangen. Die Sojabohne des US-Unternehmens Calyxt mit veränderter Fettsäurezusammensetzung wird dagegen nach Firmenangaben im Vertragsanbau ausgebracht, getrennt geerntet und verarbeitet. Das Risiko, dass solche Bohnen versehentlich in konventionelle Sojalieferungen nach Europa geraten, ist deshalb geringer. Bei beiden Pflanzen könnten deutsche oder europäische Behörden es derzeit aber nicht feststellen, falls ihre Samen eine Lieferung von Raps- oder Sojasaatgut verunreinigten.

Das Problem für die deutschen Behörden ist, dass sie US-Unternehmen nicht verpflichten können, ihnen den „Bauplan“ ihrer gentechnischen Entwicklungen herauszugeben. Den bräuchten sie aber nach aktuellem Stand der Wissenschaft, um ein Nachweisverfahren dafür zu entwickeln. Und freiwillig geben Unternehmen eher selten Einblick in die Errungenschaften ihrer Forschung. Daher kann sich auch für die ausgeschriebene Machbarkeitsstudie nur bewerben, wer gentechnisch veränderte Pflanzen nebst „Bauplan“ mitbringt. In Frage kommen etwa deutsche Labore in öffentlicher Hand, die derzeit gefördert vom Bund daran arbeiten, Gerste, Weizen, Raps und Mais mit Gen-Scheren zu verändern. Sie hätten das notwendige Ausgangsmaterial, anhand dessen sie Nachweisverfahren entwickeln könnten, die für eine Zulassung der Pflanzen nach europäischem Recht notwendig sind.

Dazu müssen sie laut Ausschreibung das gesamte Genom sequenzieren und Abweichungen im Erbgut feststellen, die nicht durch natürliche Mutation sondern durch den Eingriff entstanden sind. In der zweiten Phase soll dann aus diesen Abweichungen ein rechtssicheres Nachweis- und Identifizierungsverfahren entwickelt werden. Gelänge dies, wäre ein Argument von Kritikern des EuGH-Urteils widerlegt, dass ein solcher Nachweis technisch gar nicht möglich sei. Noch nicht gelöst wäre vermutlich das Problem, an den Bauplan des Cibus-Raps zu kommen. Hier hätte die EU-Kommission erst in einem offiziellen Zulassungsverfahren eine Handhabe, genaue Angaben zum gentechnischen Eingriff zu verlangen.

 

Neuestes Heilsversprechen: Gentech-Bakterien sollen Bienen retten

Eine Gen-Manipulation durch die Hintertür haben Wissenschaftler der Universität von Texas entwickelt. Sie veränderten Bakterien, die im Darm von Bienen und Hummeln siedeln, so, dass die Mikroorganismen molekulare Botenstoffe produzieren. Diese sollen sich über den Darm im Körper der Bienen verteilen und in deren Genregulation eingreifen. Die Forscher haben die Technik bereits unter experimentellen Laborbedingungen an Bienen getestet und die Ergebnisse im Januar dieses Jahres publiziert.

Das Verfahren wurde von der Universität inzwischen zum Patent angemeldet. Es soll dazu eingesetzt werden, Parasiten der Bienen wie die Varroa-Milbe zu bekämpfen. Eine weitere mögliche Anwendung zielt laut Patentschrift darauf ab, den Abbau von Pestiziden im Körper der Bienen zu beschleunigen. Auch könnte mit dem neuen Gentechnik-Verfahren das Verhalten der Bestäuber beeinflusst werden. Der Patentanspruch umfasse nicht nur die Bakterien, sondern auch die Bienen sowie alle anderen Insekten, in deren Darm die Gentechnik-Bakterien zu finden seien, schreibt das Institut Testbiotech.

Die Aurelia Stiftung warnt: Falls Bienen mit diesen Bakterien freigesetzt würden, sei nicht auszuschließen, dass sich diese auch auf andere Bienenvölker oder wilde Verwandte wie Hummeln übertragen. Die zusätzlichen Gene könnten sich auch auf andere Bakterienarten übergehen. Das bringe unkalkulierbare Risiken für die Umwelt mit sich. „Da Bakterien außerordentlich schnell mutieren, lässt sich auch nicht ausschließen, dass diese Bakterien die Wirkungen auf andere Tiere und den Menschen übertragen“, sagt der Bienenforscher Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin und warnt: „Welche Auswirkungen damit verbunden sein können, ist nicht vorherzusehen.“

Bernd Rodekohr, Projektleiter bei der Aurelia Stiftung, hält den Ansatz, Bienen mit gentechnischen Methoden resistent gegen Pestizide zu machen, für grundlegend falsch: „Nicht die Biene muss verändert werden, sondern unser Verhalten muss sich ändern. Statt pestizidresistenter Bienen brauchen wir endlich eine echte Agrarwende mit vielfältiger, nachhaltiger, bäuerlicher Landwirtschaft ohne Ackergifte.“

Mit ihrer neuen Informations- und Petitionskampagne möchte die Aurelia Stiftung einen Beitrag dazu leisten, Bienen und das komplexe Ökosystem vor irreversiblen Schäden durch neue Gentechnik zu schützen. Die Petition fordert die Bundesregierung auf, neue gentechnische Verfahren nicht zu derugulieren und das Vorsorgeprinzip der EU umzusetzen. Demnach „darf nichts freigesetzt werden, was nicht zurückgeholt werden kann“, heißt es in der Petition,die auf der Webseite unterschrieben werden kann.

 

Glyphosat-Vergleich: US- Richter kassiert Bayers Vorschlag für zukünftige Klagen

Ein Teil des Ende Juni vorgestellten Vergleichs, mit dem Bayer die Glyphosat-Klagen in den USA beilegen will, ist voraussichtlich gescheitert. Der US-Richter Vince Chhabria hatte Einwände gegen den Teil des Vergleichs erhoben, mit dem die Bayer AG potentielle zukünftige Klagen gegen Glyphosat regeln wollten. Daraufhin zog Bayer den Vorschlag zurück. Nicht betroffen davon ist der Teil des Vergleichs, der die bereits vor Gericht anhängigen Klagen mehrerer Kanzleien betrifft sowie deren noch nicht bei Gericht eingereichten Fälle. Für diese Einigung ist der größte Teil der Vergleichssumme von fast zehn Milliarden Euro vorgesehen.

Bayer hatte aber auch mit mehreren Anwaltskanzleien, die bisher in Glyphosatprozessen nicht in Erscheinung getreten waren, ausgehandelt, wie mit potentiellen, künftige Klagen umzugehen sei. Für deren Beilegung wurden 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen allerdings nur ausgezahlt werden, wenn ein fünfköpfiges Expertengremium bestätigt, dass Glyphosat tatsächlich Lymphdrüsenkrebs verursachen kann. Dessen Entscheidung soll in vier Jahren fallen. Sie wäre bindend für alle Glyphosatnutzer, die künftig an Lymphdrüsenkrebs erkranken und dafür Bayer zur Verantwortung ziehen wollen. Dieser Teil des Vergleichs braucht jedoch die Zustimmung des für die Glyphosat-Klagen zuständigen US-Bundesrichters Vince Chhabria.

Chhabria zweifelt die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung an, bei der statt Richtern und Geschworenen Wissenschaftler entscheiden würden. Er sei skeptisch, ob der vorgeschlagene Vergleich korrekt und fair sei und tendiere vorerst dazu, den Antrag abzulehnen, sagte Chhabria der New York Times. Für den 24. Juli hat der Richter eine Anhörung zu dem Vergleich angesetzt. Bayer erklärte, es stehe weiter „zu einer Lösung, die sowohl die aktuellen Rechtsstreitigkeiten zu sinnvollen Bedingungen beilegt als auch eine tragfähige Lösung enthält, um mögliche künftige Verfahren zu adressieren und beizulegen“. Da solche Vergleiche komplex seien, könnte es „im Verlauf einige Anpassungen erfordern“. Das Handelblatt geht deshalb davon aus, dass Bayer auf das Expertengremium verzichten und einen neuen Vorschlag vorlegen wird.

Für die Organisation U.S. Right to Know steht nach einer Analyse der ausführlichen Einwände von Richter Chhabria fest, dass dieser den Plänen Bayers für zukünftige Klagen seine Zustimmung verweigern wird. Damit bliebe für den Konzern das Risiko, dass Glyphosat-Nutzer, die künftig an Lymphdrüsenkrebs erkranken, vor Gericht ziehen könnten – und damit Glyphosat-Klagen den Konzern noch über Jahrzehnte begleiten.

 

Jetzt auch in Deutschland: Glyphosatresistente Gräser auf dem Acker

Unkrautforscher haben in Deutschland die ersten glyphosatresistenten Pflanzen gefunden. Auch gegen andere Herbizide werden immer mehr Pflanzen immun. Der jahrzehntelange Einsatz der Unkrautvernichter zeigt Wirkung.

Anfang März trafen sich in Braunschweig die deutschen Unkrautforscher zu ihrer jährlichen Arbeitsbesprechung über Fragen der Unkrautbiologie und –bekämpfung. Ein Themenschwerpunkt des Treffens waren Herbizidresistenzen. Zwei Vertreter von Landesanstalten aus Rheinland-Pfalz und Bayern berichteten dort über die „erste Glyphosat-Resistenz in Deutschland“. Untersucht hatten sie Deutsches Weidelgras aus einem Obstbaubetrieb in Rheinhessen. Dessen Betreiber hatte unter seinen Bäumen seit 2003 das Weidelgras mit Glyphosat bekämpft. 2017 seien drei Glyphosat-Behandlungen erforderlich gewesen, um eine akzeptable Wirkung auf das Weidelgras zu erzielen, heißt es in dem Behördenbericht. Danach hatte sich der Landwirt an die amtlichen Unkrautforscher gewandt, die in aufwändigen Versuche nachwiesen, dass dieses Gras tatsächlich resistent war – übrigens nicht nur gegen Glyphosat, sondern in geringerem Maße auch gegen den Wirkstoff Pyroxsulam.

Die beiden staatlichen Unkrautforscher berichteten auch von einer „Minderwirkung von Glyphosat“ bei einer Population des Mäuseschwanz-Federschwingels, ein Süßgras, das von einem Winzer in Rheinhessen gemeldet wurde. Aufgrund ihrer Versuche sprachen sie von einem „begründeten Verdacht auf eine nachlassende Sensitivität bzw. beginnende Resistenz gegenüber Glyphosat in der untersuchten Population“ und kündigten weitere Untersuchungen an.

Forscher der Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichteten auf der Tagung, „dass die Wirksamkeit von Glyphosat bei bestimmten Populationen von Alopecurus myosuroides reduziert ist“. Alopecurus myosuroides ist der Ackerfuchsschwanz, einer Gräserart, die als Unkraut vor allem in Wintergetreide berüchtigt ist. Die Forscher hatten sechs Populationen des Unkrauts aus verschiedenen Regionen Niedersachsens im Gewächshaus angebaut und mit unterschiedlichen Dosierungen von Glyphosat behandelt. Drei Wochen nach der Behandlung hatten „einzelne Individuen aus vier Populationen“ hohe Glyphosatmengen „ohne jeglichen sichtbaren Schaden“ überstanden und wuchsen weiter. Bei niedrigeren Herbizidmengen trieben nach sechs Wochen einzelne Pflanzen aus den vier Populationen neu aus. „Die in dieser Studie gemachten Beobachtungen deuten darauf hin, dass die getesteten Populationen ein Potenzial zur Resistenzentwicklung haben könnten“, formulierten die Forscher vorsichtig. Denn ihr Ergebnis hat große Relevanz für konventionelle Ackerbauern. Der Ackerfuchsschwanz und andere Gräser haben in vielen Regionen Deutschlands bereits Resistenzen gegen zwei wichtige Gruppen von Herbizidwirkstoffen entwickelt und Glyphosat gilt bei Landwirten, die unter diesen resistenten Gräsern leiden, als letzte Hoffnung. Deshalb argumentieren auch viele von ihnen gegen ein Verbot von Glyphosat. Die Ergebnisse der Unkrautforscher jedoch zeigen, dass diese Hoffnung auf Glyphosat trügt.

Neue Studie zeigt unerwartete Effekte bei Crispr-Reis

Immer mehr Studien weisen nach, dass das Herumschnippeln mit der Gen-Schere Crispr/Cas im Erbgut von Pflanzen unerwartete Änderungen in der DNA bewirken kann. Die neueste Arbeit stammt von Wissenschaftler aus China und Australien. Sie hatten bei mehreren Hochleistungssorten von Reis ein Gen bearbeitet, das die Wuchshöhe reguliert. Anschließend beobachteten die Forscher, wie sich die gewünschte Eigenschaft in den nachfolgenden vier Generationen vererbte und suchten mit einer eigens entwickelten Methode das Erbgut der Pflanzen nach unerwünschten Effekten ab. Dabei fanden sie sowohl am Ort des Eingriffs als auch an entfernteren Stellen des Erbguts kleine und größere unbeabsichtigte Änderungen in der DNA. Sie konnten auch zeigen, dass diese weitervererbt wurden. Zudem ergab sich, dass die erwünschte Änderung – kürzere Halmlängen – je nach Reissorte unterschiedlich ausgeprägt war. Die Erträge waren meist geringer als bei den unveränderten Pflanzen.

Das Fazit der Wissenschaftler: Crispr/Cas sei bei Reis möglicherweise nicht so präzise wie erwartet. Es müsse „eine frühe und genaue molekulare Charakterisierung und ein Screening über Generationen hinweg durchgeführt werden, bevor das Crispr/Cas9-System vom Labor auf das Feld übertragen werden kann“. Anders gesagt: Es wird Jahre dauern, bevor eine neu entwickelte Crispr-Pflanze im Labor soweit überprüft ist, dass sie in ersten Feldversuchen angebaut werden kann. Und erst dann kann sich zeigen, ob eine im Labor bestätigte Eigenschaft sich auch in der realen Umwelt entsprechend entwickelt.

Für den Londoner Molekulargenetiker Michael Antoniou zeigt die Studie, dass bei solchen Eingriffen die Wahrscheinlichkeit unvorhersehbarer Veränderungen von Genfunktionen sehr real sei. Dies könne zu einer veränderten Biochemie in genveränderten Nahrungspflanzen und dadurch zu Gesundheitsrisiken wie Toxizität und Allergenität führen, warnte Antoniou auf dem Portal GMWatch.

Für VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting ist diese Studie ein weiterer Hinweis darauf, dass die neuen gentechnischen Verfahren Risiken bergen können. Die politisch Verantwortlichen im Bund und in der EU sollten diese wissenschaftlichen Nachweise zur Kenntnis nehmen, mahnt Hissting: „Crispr/Cas ist eben keine Low-Risk-Technologie, die man einfach deregulieren kann.“ Im Blick hat Hissting dabei auch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA. Deren Gentechnik-Experten erarbeiten im Auftrag der EU-Kommission gerade ein Konzept für die Risikoabschätzung neuer gentechnischer Verfahren. Das Institut Testbiotech hat den Entwurf der EFSA bewertet und kam zu der Einschätzung, „dass der veröffentlichte Entwurf erhebliche Mängel aufweist, weil er zahlreiche relevante Publikationen und wissenschaftliche Erkenntnisse außer Acht lässt“

 

 

EU-Kommission soll klare Kante gegen Gene Drives zeigen

Die EU-Kommission soll die Freisetzung von Gene Drive Organismen ächten und sich auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention für ein globales Moratorium stark machen. Das forderten Umwelt-, Agrar- und Entwicklungsorganisationen aus ganz Europa in einem Schreiben an die zuständigen EU-Kommissare für Umwelt und Gesundheit.Mit Gene Drives lassen sich Gen-Scheren wie Crispr/Cas im Erbgut eines Tieres oder einer Pflanze verankern. Dadurch wiederholt sich die gentechnische Veränderung in der nächsten Generation automatisch und kann sich binnen kurzer Zeit in ganzen Populationen ausbreiten. Organismen mit Gene Drive (GDO) könnten dazu verwendet werden, Stechmücken, Ernteschädlinge oder invasive Arten auszurotten.

„Die von Gene Drive Organismen ausgehenden Umwelt- und Gesundheitsrisiken sind nicht ansatzweise erforscht“, sagt Mareike Imken, Initiatorin der europäischen Kampagne Stop Gene Drives. Es sei unmöglich, die Effekte von GDO in der Natur vorherzusagen, sie einzugrenzen oder die freigesetzten Organismen zurückzuholen. „Schon wenige Gene Drive Organismen, die aus dem Labor entkommen, können eine unkontrollierbare gentechnische Kettenreaktion auslösen“, warnt Imken.

Das Schreiben der 78 Organisationen ist nicht die einzige Warnung an die EU-Kommission. Im April veröffentlichte das vom Bundesforschungsministerium geförderte Projekt GeneTip seine Ergebnisse. Das Fazit: GDO seien dafür gemacht in der Umwelt zu überdauern und sich über lange Zeiträume auszubreiten. Dadurch erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit von unvorhersehbaren Interaktionen im Ökosystem. Zudem sei zu erwarten, dass sich in den nachfolgenden Generationen unerwartete Eigenschaften ausbilden.

Im März wiesen die Umwelt- und Naturschutzbehörden mehrerer EU-Staaten auf die vielen ungeklärten Risiken hin und forderten eine umfassende Technologiefolgenabschätzung. Vor einer Freisetzung müssten Methoden entwickelt und eingeführt werden, um das Risiko abschätzen und mögliche Umweltauswirkungen überwachen zu können. Anfang des Jahres hatte das Europäische Parlament ein globales Moratorium für die Freisetzung von Gene Drives gefordert.

Die EU-Kommission dagegen hält sich bisher bedeckt. Sie lässt die Lebensmittelbehörde EFSA gerade ein Konzept für die Risikobewertung von Gene Drives am Beispiel von Moskitos erarbeiten. Denn hier gibt es – unterstützt von der Gates-Stiftung – bereits konkrete Freisetzungspläne in Westafrika. Das Institut Testbiotech kritisierte, dass die EFSA in ihrem Entwurf das Vorsorgeprinzip außer Acht lasse. Würde es angewandt, müsste eine Freisetzung von GDO untersagt werden, wenn sie sich räumlich und zeitlich nicht kontrollieren lässt.